AGB

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bei kurzfristiger Absage eines Kurses eine Woche vor Kursstart ohne triftigen Grund (Schwangerschaftsproblematiken, Krankheit) sind die Kursgebühren trotzdem zu verrichten. 

Bei Nicht-Teilnahme einer Kursstunde ohne triftigen Grund (siehe oben) kommt es zu keinem finanziellen Ausgleich. 

Kursstunden können in Absprache mit Kursleitung gegebenenfalls nachgeholt werden. 

Danke für Ihr Verständnis.

Hebammenpraxis Seelenliebe