Sehr geehrte Damen und Herren,
bei kurzfristiger Absage eines Kurses eine Woche vor Kursstart ohne triftigen Grund (Schwangerschaftsproblematiken, Krankheit) sind die Kursgebühren trotzdem zu verrichten. 
Bei Nicht-Teilnahme einer Kursstunde ohne triftigen Grund (siehe oben) kommt es zu keinem finanziellen Ausgleich. 
Kursstunden können in Absprache mit Kursleitung gegebenenfalls nachgeholt werden. 
Danke für Ihr Verständnis.
Hebammenpraxis Seelenliebe